• Das Schulhaus wird um 7.00 Uhr geöffnet. Eine Aufsicht ist eingerichtet. Die gesetzlich festgelegte Beaufsichtigung durch die LehrerInnen (§ 52 Ab. 3 SchUG) beginnt um 7.35 Uhr. Das sind 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  • Die FahrschülerInnen dürfen sich bei Schlechtwetter schon vorher im Garderobenraum aufhalten. Bei ungebührlichem Benehmen kann der Schülerin/dem Schüler jedoch die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden.
  • SchülerInnen die vor 7.35 Uhr Einkaufsgänge unternehmen, unterstehen nicht der Aufsicht der Schule. In diesem Fall haften die Eltern für Ihre Kinder!
  • Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Spätestens 5 Minuten vorher begeben sich die SchülerInnen in ihre Klassen.
  • Die Schule ist daran interessiert, dass die SchülerInnen den Schulweg sicher zurücklegen können und dass sittliche Gefährdungen, Angriffe durch Erwachsene usw. möglichst ausgeschlossen werden und - im Falle, dass doch einmal etwas passieren sollte - rasch Hilfe organisiert werden kann. Folgende Vorgehensweise gilt daher als vereinbart:
  1. Wenn das Kind nicht in die Schule kommen kann, rufen die Eltern in der Schule an (06232/22075-11) oder übermitteln eine schriftliche Nachricht an s417161@schule-ooe.at. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn ein Kind am Nachmittag die Nachmittagsbetreuung nicht besucht.
  2. Der/Die KlassenlehrerIn überprüft zu Unterrichtsbeginn die Anwesenheit der SchülerInnen. Sollte ein Kind fehlen, das nicht krank gemeldet ist, ruft der/die LehrerIn sofort zu Hause an, um Klarheit zu bekommen.
  3. Sollte das Kind offensichtlich abgehen, wird umgehend bei der Polizei Anzeige erstattet.
  4. Die Eltern sollten deshalb der Schule ihre private Telefonnummer, die Telefonnummer am Arbeitsplatz und ggf. die E-Mail-Adresse bekannt geben, unter der sie im Notfall verlässlich erreichbar sind.
  • Die Hausordnung zielt auf größtmögliche Sicherheit für die SchülerInnen und auf gegenseitige Rücksichtnahme ab. Die Freiheit der Person endet dort, wo die Freiheit des Nächsten beginnt. Das Laufen und Raufereien sind aus Gründen der eigenen und der Sicherheit anderer Kinder im gesamten Schulgebäude untersagt. Das Handy bleibt während der Unterrichtszeit und während der Pausen ausgeschaltet in der Schultasche. In Verwahrung genommene Handys können von den Eltern bei der Leiterin abgeholt werden.
  • Die SchülerInnen werden auch in den Pausen beaufsichtigt. Bei Schönwetter halten sich die Schüler in der großen Pause von 9.30 bis 9.55 Uhr im Freien auf. Bei Schlechtwetter verbringen die Schüler die große Pause im Schulhaus, dürfen sich auf dem Gang aufhalten, das Stockwerk jedoch nicht verlassen.
  • SchülerInnen, welche die schulische Tagesbetreuung besuchen, gehen um 11.35 Uhr in die Lernbetreuung, bzw. 12.35 in die Mittagspause (Betreuung durch Personal des FBZ). Nach der Mittagspause gehen sie mit dem/der LehrerIn in den entsprechenden Klassenraum in die Lernbetreuung. Die SchülerInnen dürfen sich von dieser Beaufsichtigung nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten entfernen.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen die SchülerInnen das Schulhaus, nachdem sie von der Lehrkraft zur Garderobe geführt und von dort entlassen wurden. Zu diesem Zeitpunkt erlischt die Lehrerverantwortlichkeit. (Aufsichtserlass des BMUKS v. 10.12.1969). Die Eltern warten auf ihr Kind vor dem Schulhaus. Die Kinder der GTS können beim Haupteingang ab frühestens 15.30 Uhr abgeholt werden. Das Betreten der Schule am Nachmittag zum Holen von vergessenen Hausübungen ist nicht erlaubt.
  • Das Hinauslehnen aus offenen Fenstern und Klettern ist strengstens verboten! Die LehrerInnen sind um die Gesundheit der Kinder bemüht. In diesem Sinne werden auch die Eltern ersucht, ihre Kinder zur Einhaltung dieser Vorschrift anzuhalten.
  • Für Schäden, die SchülerInnen mutwillig verursacht haben, können die Eltern haftbar gemacht werden (§ 43 Abs. 2 SchUG).
  • Bei Schulveranstaltungen werden Ort, Beginn und Ende von den KlassenlehrerInnen bekannt gegeben. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht ist gewährleistet.
  • Geben Sie Ihrem Kind Geldbeträge nur in notwendigem Ausmaß mit. Kein Geld oder Wertgegenstände in der Garderobe lassen!

Lisa Schmidberger, BEd, Die Schulleitung

Tiefgraben, November 2021